Die Notbetreuung wird ab dem 27.4., also nächste Woche etwas ausgeweitet für folgende Fälle:
- Für die systemrelevanten Berufe wie gehabt.
- Kinder von Alleinerziehenden, mit Nachweis, dass niemand zur Betreuung zur Verfügung steht.
- Wenn beide Elternteile einen Arbeitsplatz außerhalb der Wohnung haben und dort Präsenzpflicht für beide besteht. Nur mit Arbeitgeber- Nachweis!
- Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist. -Mit Nachweis des Jugendamtes-
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat!